Legalisierung für Bahrain

Legalisierungsvorschriften

Ursprungszeugnis, Originaldokumente sowie Originalrechnungen müssen zunächst von der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorbeglaubigt werden. Erst dann kann unsererseits eine Einreichung bei der Ghorfa sowie der Botschaft erfolgen.
Zertifikate und Herstellererklärungen sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
Jeweils eine Kopie der zu beglaubigenden Dokumente muss beigelegt werden.

Zahlungsweise

Eine Bestätigung der vorab überwiesenen Gesamtsumme ist beizufügen.

Legalisierungsgebühren pro Dokument

Botschaft:

Dokumente

40,- €

Vollmachten

56,- €

Firmengründungsvertrag

200,- €

Für Rechnungen bei einem Wert:

von 0 bis 2.000 Euro

16,- €

von 2001 bis 20.000 Euro

32,- €

von 20.001 bis 40.000 Euro

80,- €

von 40.001 bis 200.000 Euro

240,- €

über 200.000 Euro

400,- €

Ghorfa

18,- €

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