Legalisierung für Bahrain
Legalisierungsvorschriften
Ursprungszeugnis, Originaldokumente sowie Originalrechnungen müssen zunächst von der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorbeglaubigt werden. Erst dann kann unsererseits eine Einreichung bei der Ghorfa sowie der Botschaft erfolgen.
Zertifikate und Herstellererklärungen sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
Jeweils eine Kopie der zu beglaubigenden Dokumente muss beigelegt werden.
Zahlungsweise
Eine Bestätigung der vorab überwiesenen Gesamtsumme ist beizufügen.