Legalisierung von Urkunden, Dokumenten ….

Ob für Geschäftsbeziehungen ins Ausland oder zum Beispiel eine Eheschließung … deutsche Urkunden oder Dokumente sind ohne Legalisierung in vielen Staaten nicht in vollem Maße beweiskräftig. Damit private oder geschäftliche Dokumente auch in einem anderen Land voll rechtskräftig werden, müssen sie diplomatische oder konsularische Vetretung des jeweiligen Staates bestätigt werden. Durch diese Legalisation wird das Dokument hinsichtlich der Beweiskraft einem inländischen gleich gestellt.

Beachten Sie bitte, dass für die verschiedenen Staaten unterschiedliche Vorschriften zur Legalisierung bestehen. Zum Teil müssen Dokumente in Deutschland vorbestätigt werden, bevor sie dem Konsulat bzw. der Botschaft vorgelegt werden können. Aber natürlich sind wir für Sie da, beraten Sie gerne detailliert und erledigen für Sie alle Formalitäten.

Leglisierungen A bis G

Leglisierungen H bis L

Leglisierungen M bis O

Leglisierungen P bis Z

Menü